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EASA Part BFCL

Oliver Wipfli, 05.04.2020

Am 08. April 2020 werden die neuen Europäischen Richtlinien bezüglich der Lizenzen für Ballonfahrer*innen in der Schweiz in Kraft treten. Die Gesetze sind im EASA Part BFCL gebündelt und werden im Balloon Rule Book nachgetragen und aktualisiert. Hier möchte ich nun einige Neuerungen hervorheben.


Begriffe

Klasse: Es gibt vier Klassen von Ballonen (BFCL.010):

  • Heissluftballone
  • Gasballone
  • Heissluft-Luftschiffe
  • die Klasse der mit Heissluft und Gas betriebenen Ballone (Rozièren)

Gruppe: Heissluftballone werden in 4 Gruppen nach Hüllenvolumen unterteilt (BFCL.010):

  • Gruppe A: bis 3'400 m3
  • Gruppe B: 3'401 m3 bis 6'000 m3
  • Gruppe C: 6'001 m3 bis 10'500 m3
  • Gruppe D: 10'501 m3 und mehr

FI: Flight Instructor, also Fahrlehrer*in

FE: Flight Examiner, also Prüfungsexpert*in

BPL: Balloon Pilot License

PIC: Pilot-In-Command, also verantwortlicher Pilot

Recency Requirements: Anforderungen an die fortlaufende Flugerfahrung

Trainingsfahrt: Periodische Ballonfahrt mit einem FI.

Skill Test: Praktische Prüfung mit einem FE.

Proficiency Check: Befähigungsüberprüfung mit einem FE.


Grundausbildung

Wie alt muss man mindestens sein, um Ballon fahren zu dürfen?

Um eine Balloon Pilot License (BPL) beantragen zu können, muss man mindestens 16 Jahre alt sein (BFCL.120). Die Ausbildung darf man schon früher beginnen, jedoch muss man bei der Solofahrt, die Bestandteil der Ausbildung ist, mindestens 14 Jahre alt sein (BFCL.125).


Was sind die Mindestanforderungen an die praktische Ausbildung zur BPL?

Die praktische Ausbildung muss mindestens 16 Stunden Flugunterricht umfassen. Davon sollen mindestens 12 Stunden mit einer Fahrlehrerin oder einem Fahrlehrer (Flight Instructor FI) an Bord sein, es braucht mindestens 10 Befüllungen und 20 Starts und Landungen und es braucht einen Alleinflug von mindestens 30 Minuten Dauer (BFCL.130).


Ich habe die theoretische Prüfung bestanden. Wie lange habe ich nun Zeit, um an die praktische Prüfung zu gehen?

Eine bestandene theoretische Prüfung ist 24 Monate gültig ab dem Tag, an dem alle Fächer bestanden wurden (BFCL.135).


Ich habe eine theoretische Teilprüfung nicht bestanden. Bis wann muss ich sie wiederholt haben?

Wenn eine theoretische Teilprüfung nicht bestanden wird, kann innert 18 Monaten ab Ende des Monats, in dem die erste Teilprüfung angetreten wurde, die Teilprüfung wiederholt werden. Jede Teilprüfung kann bis zu 4 Mal einzeln wiederholt werden. Fällt jemand 4 Mal bei einer Teilprüfung durch oder verstreichen die 18 Monate, müssen alle Teilprüfungen wiederholt werden (BFCL.135).


Weiterbildungen

Ich habe eine BPL erworben. Welche Ballone darf ich nun fahren?

Nach bestandener praktischer Prüfung darf man Ballone der Gruppe A fahren, das heisst Ballone mit einem Volumen von bis zu 3400 m3 (BFCL.150).


Ich habe eine BPL und möchte nun einen grösseren Ballon fahren als 3400 m3. Was muss ich tun?

Man kann eine Erweiterung (extension of priviledges) für Ballone der Gruppe B mit einem Volumen von 3401 m3 bis 6000 m3 beantragen, nachdem man zwei Schulfahrten mit einem FI auf Ballonen der Gruppe B gemacht hat und mindestens 100 Stunden Flugerfahrung als pilot-in-command (PIC) hat (BFCL.150). Zu den 100 Stunden zählen auch Fahrstunden vor der praktischen Prüfung (BFCL.035).


Und was brauche ich, um noch grössere Ballone fahren zu können?

Für Erweiterungen zu den Gruppen C (6001 m3 bis 10'500 m3) und D (mehr als 10'500 m3) braucht es wieder zwei Schulfahrten mit einem FI auf der jeweiligen Gruppe und je 100 weitere Stunden als PIC. Das heisst total 200 Stunden für die Gruppe C und 300 Stunden für die Gruppe D (BFCL.150).


Ich habe eine BPL und fahre nicht-gewerblich auf Ballonen der Gruppe A. Wie oft "muss" ich Ballon fahren, damit meine Lizenz tagesaktuell bleibt?

Die Anforderungen an die fortlaufende Flugerfahrung (recency requirements) sagen, dass hier die Lizenz tagesaktuell ist, wenn man in den letzten 24 Monaten 6 Stunden als PIC mit 10 Starts und Landungen und in den letzten 48 Monaten eine Trainingsfahrt mit einem FI hat. Alternative genügt auch in den letzten 24 Monaten eine Befähigungsüberprüfung (proficiency check) mit einem Experten oder einer Expertin (Flight Examiner FE). (BFCL.160).


Ich fahre Ballone verschiedener Grössengruppen. Muss ich in jeder Gruppe alle zwei Jahre eine Trainingsfahrt machen mit einem FI?

Nein. Die Trainingsfahrt mit dem FI oder die Befähigungsüberprüfung mit dem FE kann auf der grössten Gruppe durchgeführt werden und ist dann auch für die kleineren Gruppen gültig. Bei den 6 Stunden als PIC und 10 Starts und Landungen in den letzten 24 Monaten unterscheidet man zudem beim Heissluftballon nicht zwischen den verschiedenen Grössengruppen (BFCL.160).


Ich habe eine BPL erhalten und möchte nun auch bei Nacht Ballon fahren. Was muss ich tun?

Man kann eine Nachtflugberechtigung (night rating) beantragen, wenn man zwei Fahrten in der Nacht von mindestens einer Stunde Dauer mit einem FI gemacht hat (BFCL.210).


Gewerblich Ballon fahren

Ich habe eine BPL erhalten. Darf ich nun gewerblich Ballon fahren?

Nein, denn dafür braucht es in der Lizenz eine Berechtigung für den gewerblichen Betrieb (commercial operation rating, kurz ComOps rating).


Wie kann ich das commercial operation rating bekommen?

Um eine Berechtigung für den kommerziellen Betreib zu beantragen, muss man mindestens 18 Jahre alt ist und 50 Stunden als PIC und 50 Starts und Landungen haben. Zudem muss man eine weitere praktische Prüfung (skill test) mit einem FE ablegen (BFCL.215). Auch hier zählt die Flugerfahrung, die man in der Schulzeit gesammelt hat, mit (BFCL.035).


Was sind die Anforderungen an die laufende Flugerfahrung für kommerzielle Fahrten?

Es gibt eine 180-Tage-Regel und eine 24-Monate-Regel.


Was ist die 180-Tage-Regel für kommerzielle Fahrten?

In den letzten 180 Tagen vor der Fahrt muss man mindestens 3 Fahrten gemacht haben und davon muss mindestens eine auf der selben Klasse wie die aktuelle Fahrt sein (BFCL.215).


Was kann ich tun, wenn ich die 180-Tage-Regel für gewerbliche Fahrten nicht erfülle?

Man kann eine Trainingsfahrt mit einem FI auf einem Ballon der entsprechenden Klasse machen (BFCL.215).


Was ist die 24-Monate-Regel für gewerbliche Fahrten?

In den letzten 24 Monaten vor der gewerblichen Fahrt muss man eine Befähigungsüberprüfung (proficiency check) mit einem FE gemacht haben. Alternative dazu kann man auch in den letzten 24 Monaten einen Auffrischungslehrgang von mindestens 6 Stunden Dauer und eine Schulfahrt mit einem FI gemacht haben (BFCL.215).


Ich bin 70 Jahre alt. Darf ich noch gewerbliche Ballonfahrten machen?

Nein. Ab 70 Jahren und älter darf man nur noch nicht-gewerblich Ballon fahren (BFCL.065).